AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen von Waagenfachhandel Hilke GmbH in das In- und Ausland, auch für solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Abweichend hiervon bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso wie alle anderen vertraglichen Vereinbarungen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Waagenfachhandel Hilke GmbH. Das gilt insbesondere auch für eigene Einkaufsbedingungen des Bestellers. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der nachstehenden Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

§ 1 Angebote.

Alle Angebote von Waagenfachhandel Hilke GmbH sind freibleibend. Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind als annähernd zu verstehen. Sie sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Waagenfachhandel Hilke GmbH die Eigentümer- und Urheberrechte vor. Diese Gegenstände dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen erste Angebote kostenlos. Werden auf Verlangen des Bestellers weitere Angebote oder Entwürfe gefertigt, so hat der Besteller Waagenfachhandel Hilke GmbH die Aufwendungen zu erstatten, sofern nicht der Vertrag zustande kommt, für den die Entwürfe gemacht wurden. Das gilt vor allem dann, wenn die Entwurfsarbeiten mit einem größeren zeichnerischen und technischen Aufwand verbunden waren.

§ 2 Preise.

Soweit ein bestimmter Preis nicht vereinbart ist, ist der im Zeitpunkt der Lieferung geltende Preis maßgebend. Sollte das wirtschaftliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung sich während der Vertragsdauer ändern, etwa durch Erhöhung von Löhnen oder Materialkosten, so ist Waagenfachhandel Hilke GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Der Besteller hat für den Fall einer solchen Erhöhung das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe vom Vertrag zurückzutreten.
Die Preise verstehen sich ab Werk; sie schließen Verpackungen, Transport, Versicherung, Montage, Eichkosten u. ä. nicht ein. Für Lieferungen ins Ausland verstehen sich die Preise rein netto frei deutscher Grenze.

§ 3 Vertrag.

Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von Waagenfachhandel Hilke GmbH bzw. durch die Ausführung des Auftrags zustande. Der Besteller ist jedoch an seinen Auftrag für einen Zeitraum von 4 Wochen gebunden.
Die Annahme des Vertrages erfolgt unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit des Bestellers. Waagenfachhandel Hilke GmbH steht deshalb nach ihrer Wahl ein Rücktrittsrecht oder das Recht zu, vom Besteller Vorleistungen zu verlangen, falls nachträglich Umstände eintreten oder ihr bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers nicht mehr gewährleistet erscheinen lassen.

§ 4 Lieferung.

Die Lieferung richtet sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Waagenfachhandel Hilke GmbH. Waagenfachhandel Hilke GmbH behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert wird.
Etwaige Lieferfristen gelten als annähernd. Der Lauf der Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und nicht vor Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten. Muss der Vertragsgegenstand besonders angefertigt werden, so ist Waagenfachhandel Hilke GmbH berechtigt, dem Besteller zunächst eine Zeichnung zur Prüfung zu übersenden. Die Lieferfrist beginnt in diesem Fall mit dem Eingang der vom Besteller genehmigten und unterschriebenen Zeichnung bei Waagenfachhandel Hilke GmbH. Die geschuldete Leistung gilt mit dem Versand bzw. falls sich der Versand ohne Verschulden von Waagenfachhandel Hilke GmbH verzögert, mit der Anzeige der Versandbereitschaft als bewirkt. Zu diesem Zeitpunkt geht auch die Gefahr auf den Besteller über. Ist die Bestellung „auf Abruf“ erfolgt, so hat der Abruf spätestens ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Geschieht dies nicht, so gilt die Ware als zu diesem Zeitpunkt abgerufen. Ist Waagenfachhandel Hilke GmbH mit der Erfüllung in Verzug, ist der Besteller verpflichtet, zunächst eine Nachfrist von einem Monat zu gewähren. Die Frist beginnt mit dem Eingang eines nach Eintritt des Verzugs an Waagenfachhandel Hilke GmbH gerichteten Schreibens des Bestellers. Nach Ablauf der Frist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller zu Deckungskäufen auf Kosten von Waagenfachhandel Hilke GmbH nicht berechtigt.
Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung der Waagen unmöglich machen oder übermäßig erschweren, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen, auch soweit sie beim Lieferanten von Waagenfachhandel Hilke GmbH liegen, entbinden für die Dauer der Behinderung bzw. ihrer Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Die in Abs. 5 genannte Nachfrist wird dadurch gehemmt. Waagenfachhandel Hilke GmbH ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Versand.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigung und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch dann, wenn Waagenfachhandel Hilke GmbH die Transportkosten übernommen hat. Waagenfachhandel Hilke GmbH wählt, sofern nicht besondere Anweisungen vorliegen, die Art des Versandes.
Eichfähige Waagen können von Waagenfachhandel Hilke GmbH gegen Bruch versichert werden, sofern dies der Besteller zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich abgelehnt hat. Die Versicherungskosten in Höhe von 1 v. H. des Verkaufspreises trägt der Besteller. Darüber hinaus ist Waagenfachhandel Hilke GmbH berechtigt, die Ware auch in anderen Fällen auf Kosten des Bestellers zu versichern.

§ 6 Montage.

Die Montage und betriebsfertige Aufstellung außerhalb des Werkes erfolgt nur dann und unter gesonderter Berechnung durch Waagenfachhandel Hilke GmbH oder einen von ihr Beauftragten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

§ 7 Zahlung.

Zahlungen haben an Waagenfachhandel Hilke GmbH direkt zu erfolgen.
Die Rechnungsbeträge sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zahlbar rein netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zielüberschreitung ist Waagenfachhandel Hilke GmbH berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem geltenden Diskontsatz zu verlangen. Eine Fristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Der Besteller ist berechtigt, wegen etwaiger Beanstandungen den Kaufpreis oder einen Teil desselben zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen. Waagenfachhandel Hilke GmbHist berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Wechsel zu Protest geht und wenn die Wechselsumme nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dem Protest bezahlt wird. Stehen fällige Rechnungen sowohl aus Lieferung als auch aus Montage – und Kundendienstleistungen gleichzeitig offen, so werden eingehende Zahlungen stets zuerst zum Ausgleich der Montage- und Kundendienstleistungen verwendet. Entgegenstehende Anweisungen des Bestellers bei Zahlung sind wirkungslos.

§ 8 Haftung.

Waagenfachhandel Hilke GmbH haftet für Mängel des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sowie fahrlässige Vertragsverletzungen unter Ausschluss einer weitergehenden Haftung wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von Waagenfachhandel Hilke GmbH auszubessern, oder neu zu liefern, die, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von sechs Monaten (bei Mehrschichtenbetrieb von drei Monaten) vom Rechnungstag an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist. Ersetzte Teile werden Eigentum von Waagenfachhandel Hilke GmbH. Für Fremderzeugnisse, einschließlich aller von dritter Seite bezogenen Bauteile, beschränkt sich die Haftung von Waagenfachhandel Hilke GmbH auf die Abtretung derjenigen Ansprüche, die dieser gegen den Lieferanten zustehen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen, Schadenersatzansprüche werden außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Höhe nach durch die Höhe des Kaufpreises begrenzt, bzw. falls auch Fremderzeugnisse Gegenstand der Lieferung sind, durch die Höhe des für die Erzeugnisse von Waagenfachhandel Hilke GmbH zu zahlenden Betrages. Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen, ist ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang umfassend zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind Waagenfachhandel Hilke GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden. Spätere Reklamationen sind nur noch insoweit beachtlich, als sie ihrer Natur nach bei der Überprüfung bei Übernahme nicht hätten festgestellt werden können. Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen ist in jedem Fall, dass nach Feststellung einer Beanstandung Waagenfachhandel Hilke GmbH unverzüglich benachrichtigt wird. Das Recht auf Wandlung und Minderung lebt wieder auf, sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung scheitert. Zur Vornahme von Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller Waagenfachhandel Hilke ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben. Ein Verstoß hiergegen befreit von jeder Haftung.
Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt Waagenfachhandel Hilke GmbH die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes im Inland, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt. Im Übrigen gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers. Bei Lieferungen, die für das Ausland bestimmt sind, wird, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, die Gewährleistung in dem hier festgelegten Umfang nur übernommen, wenn die schadhaften Teile Waagenfachhandel Hilke GmbH fracht- und kostenfrei zugesandt werden. Ist die Beanstandung berechtigt, so erfolgt die Ausbesserung bzw. der Umtausch im Werk. Die erneute Übersendung zum Besteller erfolgt auf Kosten von Waagenfachhandel Hilke GmbH.
Waagenfachhandel Hilke GmbH ist berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, soweit der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
Keine Gewähr wird insbesondere übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstehen: Ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, Veränderung oder Eingriffe, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden von Waagenfachhandel Hilke GmbH zurückzuführen sind. Soll der Liefergegenstand vom Besteller in Maschinen, Geräte oder Gegenstände eingebaut oder mit solchen verbunden werden, so können Ansprüche grundsätzlich nur von einem solchen Einbau oder einer Verbindung geltend gemacht werden. Werden die Ansprüche erst danach erhoben, so obliegt dem Abnehmer der Nachweis dafür, dass der Grund für die Beanstandung nicht in den fremden Teilen liegt oder auf die unsachgemäße Verbindung des Liefergegenstandes mit diesen Teilen zurückzuführen ist. Sollte der Liefergegenstand nicht die vereinbarte Leistung erbringen, und hat Waagenfachhandel Hilke gmbH hierfür einzustehen, so kann auch insoweit nur Nachbesserung verlangt werden. Erreicht der Liefergegenstand auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht die vorgesehene Leistung, so steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu. Auf Verlangen von Waagenfachhandel Hilke GmbH ist der Besteller jedoch zuvor verpflichtet, die Nachfrist angemessen zu verlängern, falls Waagenfachhandel Hilke GmbH die Einhaltung dieser Frist deshalb unmöglich wird, weil sie Fremderzeugnisse nicht rechtzeitig beschaffen konnte.

§ 9 Eigentumsvorbehalt.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung aller vorangegangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck bis zur vollständigen Einlösung derselben), bleiben die gelieferten Waren Eigentum von Waagenfachhandel Hilke GmbH. Der Besteller verpflichtet sich, sie für Waagenfachhandel Hilke GmbH unentgeltlich zu verwahren. Er Ist bis zur Erlangung des Eigentums nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Es wird ihm jedoch gestattet, sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er ist in diesem Fall verpflichtet, auch dem Abkäufer gegenüber den Eigentumsvorbehalt von Waagenfachhandel Hilke GmbH geltend zu machen.
Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Besteller hiermit an Waagenfachhandel Hilke GmbH zur Sicherung ab. Solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Waagenfachhandel Hilke GmbH ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung von Waagenfachhandel Hilke GmbH einzuziehen. Letztere hat jedoch das Recht, den ihr auf Verlangen zu benennenden Abkäufern von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen, an Waagenfachhandel Hilke GmbH zu bezahlen. Der Besteller verpflichtet sich, den Verkaufserlös für Waagenfachhandel Hilke GmbH gesondert zu verwahren und ihn diesen innerhalb von einer Woche zu übergeben. Etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen durch Waagenfachhandel Hilke GmbH gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt oder als Rücktritt vom Vertrag. Wenn die durch Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20 Prozent übersteigt, wird Waagenfachhandel Hilke GmbH voll bezahlte Lieferungen nach ihrer Wahl freigeben. Saldoziehung und Saldoerkenntnis berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

 
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